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freier Mitarbeiter
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Als freier Mitarbeiter wird ein Mitarbeiter bezeichnet der selbständig ist und seine Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.

Zur Abgrenzung zum Arbeitnehmer siehe unter Arbeitnehmer.

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