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Mit Forensen werden natürliche oder juristische Personen bezeichnet, die in einer Gemeinde ein Grundstück oder einen Gewerbebetrieb haben aber nicht Einwohner der Gemeinde sind. Forensen haben auch Zugang den öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (in Hessen gemäß § 20 Abs. 2 HGO).
Beispiel: A hat seinen Wohnsitz in der Gemeinde B. In der Gemeinde C, der Nachbargemeinde, hat A zwei Ackergrundstücke. In der Gemeinde C gilt A daher als Forense.
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