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Mit Folgenbeseitigungsanspruch wird ein verschuldensunabhängiger Anspruch des Bürgers auf die Beseitigung eines rechtswidrigen Zustandes, d.h. auf die Wiederherstellung des status quo ante, bezeichnet.
Voraussetzungen:
- hoheitlicher Eingriff, der nicht rechtswidrig sein muss
- Dadurch Verletzung einer Rechtsposition (eines subjektiven Rechts) des Betroffenen
- Bestehen eines rechtswidrigen Zustandes der durch den Eingriff geschaffen wurde
- rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Wiederherstellung des status quo ante
- Geltendmachung des FBA ist keine unzulässige Rechtsausübung
- Wiederherstellung ist dem Verpflichteten zumutbar
- ggf. ist ein Mitverschulden des Klägers zu berücksichtigen
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