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Flurbereinigung/Zusammenlegung von Grundstücken
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Im Rahmen von Flurbereinigungen kann die zuständige Behörde aus Gründen des Allgemeinwohls Grundstücke zusammenlegen. Die Eigentümer der zusammengelegten Grundstücke bilden dann eine zwangsmitgliedschaftliche öffentlich-rechtliche Körperschaft.

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