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Fixum
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Fixum wird eine vertragliche zugesagte feste Vergütung für eine bestimmte Tätigkeit bezeichnet. Ein Fixum wird in der Regel im Zusammenhang mit einer Provision geregelt.

Beispiel: A arbeitet als Handlungsgehilfe bei B. A erhält ein monatliches Fixum von 1.500,- Euro und daneben eine Provision i.H.v. 5 % des von ihm getätigten Umsatzes.

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