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Festungshaft
(recht.geschichte.19 und recht.geschichte.20)
    

Früher im StGB vorgesehene, "nichtentehrende", Freiheitsstrafe bei Zweikampf und verschiedenen politschen Straftaten. Die Anwendung wurde nach Ende des 2. Weltkrieges durch die Militärregierung untersagt.

Für andere Straftaten gab es die Zuchthausstrafe.

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