Früher im StGB vorgesehene,
"nichtentehrende", Freiheitsstrafe bei Zweikampf und verschiedenen
politschen Straftaten. Die Anwendung wurde nach Ende des 2. Weltkrieges durch
die Militärregierung untersagt.
Für andere Straftaten gab es die Zuchthausstrafe.
Werbung:
|