logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Feststellungsklage/Feststellungsurteil (allgemein)
(recht.zivil.formell.prozess und recht.oeffentlich.verwaltung.prozess)
    

Mit Feststellungsklage wird eine Klage bezeichnet, mit der sich das Bestehen (positive Feststellungsklage) oder Nichtbestehen (negative Feststellungsklage) eines Rechts oder eines Rechtsverhältnisses feststellen lässt. Feststellungsurteile verändern nicht die Rechtslage sondern stellen sie nur fest. Eine Vollstreckung aus einem solchen Urteil ist nicht möglich. Daher ist sie subsidiär zu Leistungsklagen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: konstitutiv/deklaratorisch * negative Feststellungsklage * Feststellungsinteresse * Rechtsverhältnis