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Mit Festbetragsanspruch wird betriebswirtschaftlich der Anspruch eines Gläubigers bezeichnet der unabhängig vom Unternehmenserfolg ist. Im Gegensatz dazu steht der Restbetragsanspruch, der sich nur auf einen Anteil am Gewinn bezieht.
Beispiel: CuR AG ist eine kleine Aktiengesellschaft mit 100 Aktionären.
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