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Festbetragsanspruch/Restbetragsanspruch
(recht.wirtschaft)
    

Mit Festbetragsanspruch wird betriebswirtschaftlich der Anspruch eines Gläubigers bezeichnet der unabhängig vom Unternehmenserfolg ist. Im Gegensatz dazu steht der Restbetragsanspruch, der sich nur auf einen Anteil am Gewinn bezieht.

Beispiel: CuR AG ist eine kleine Aktiengesellschaft mit 100 Aktionären.

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