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Fahruntüchtigkeit, absolute/relative
(recht.straf.bt)
    

Fahruntüchtigkeit spricht man, wenn ein Fahrer nicht in der Lage ist ein Fahrzeug so zu steuern, wie man es von einem Durchschnittsfahrer erwarten kann.

Dabei unterscheidet man zwischen absoluter Fahruntüchtigkeit, die vorliegt wenn die Fahruntüchtigkeit aufgrund des Zustand des Fahrers ohne das Vorliegen weiterer Umstände ausgeschlossen werden kann (z.B. ab einer BAK von mindestens 1,1 Promille) und relativer wenn zu dem Zustand des Fahrers (z.B. BAK unter 1,1 Promille) weitere Umstände (z.B. Fahrfehler) hinzutreten müsssen.

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