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Existenzminimum
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.sozial)
    

Mit Existenzminimum wird der Betrag des Einkommens bezeichnet, der im Rahmen der jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse zur Fristung des Lebens unbedingt notwendig ist.

Unterhaltsrechtlich wird das Existenzminimum in Höhe des notwendigen Selbstbehalts festgelegt.

Das Existenzminimum bleibt in Deutschland unbesteuert. Die Höhe des steuerlichen Existenzminimums ergibt sich aus einem Bericht der Bundesregierung, der alle zwei Jahre vorgelegt werden muss.

2005
ExistenzminimumSteuerfreibetrag
Alleinstehende7.3567.664
Ehepaare12.24015.329
Kinder3.6483.648+2.160 = 5.808

2010
ExistenzminimumSteuerfreibetrag
Alleinstehende7.6567.664
Ehepaare12.99615.329
Kinder3.8643.648

Quelle: http://www.bundestag.de

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Auf diesen Artikel verweisen: Sozialstaatsprinzip