Von eVoting spricht man, wenn bei Wahlen die Stimmabgabe nicht mehr traditionell mittels Stimmzettel, sondern elektronisch erfolgt. Dabei ist eVoting sowohl vor Ort im Wahllokal an einer elektronischen Wahlmaschine als auch über das Internet denkbar.
Bei der Bundestagswahl im Jahr 2005 wurde eVoting in Form von Wahlmaschinen im Wahllokal eingesetzt. Dabei wurden die Stimmen allein elektronisch ausgezählt. Verfassungsrechtler sehen hierin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, da die Auszählung weder von Wahlhelfern noch von der anwesenden Öffentlichkeit nachvollzogen oder kontrolliert werden könne (siehe heise meldung 67707).
Werbung:
|