Aufgrund der Europol-Konvention v. 26.7.1995 im Jahr 1998 errichtete
europäische Polizeibehörde mit eigener Rechtspersönlichkeit. Als
Vorläufer wurde 1994 eine Europol-Drogenstelle (European Drug Unit
(EDU)) eingerichtet. Im EUV/Amsterdam sind die Befugnisse von Europol in
Art. 30 geregelt.
Aufgabe von Europol ist es, innerstaatliche Ermittlungsverfahren zu
unterstützen. Dies geschieht hauptsächlich durch die europaweite
Sammlung und Weitergabe von Polizeidaten, die im The Europol Computer
System (TECS) gespeichert werden.
Europol untersteht einem sog. Europol-Direktor, die Fach- und Dienstaufsicht liegen beim
Europol-Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der Konventionsstaaten
zusammensetzt. Der Verwaltungsrat trifft gemäß Art. 28 der
Europol-Konvention auch die Entscheidungen, die über das laufende
Geschäft hinausgehen.
Einer gerichtlichen Kontrolle unterliegt Europol nicht. D.h.
Angehörige der Vertragsstaaten haben keine Möglichkeit die Erfassung,
Speicherung und Verarbeitung von sie betreffenden Daten gerichtlich
kontrollieren zu lassen.
Europol unterliegt in dieser Hinsicht nur den Datenschutzrichtlinien
der Europol-Konvention, die u.a.
- die Errichtung einer gemeinsamen Datenschutzkontrollstelle
- Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungansprüche,
- strikte Bindung der Datenverarbeitung von Europol an den
Erforderlichkeitsgrundsatz
- Beschränkung des Datenzugriffs auf Befugte
verlangen.
Auch die parlamentarische Kontrolle von Europol ist sehr schwach
ausgeprägt. So erhält nur das europäische Parlament jährlich einen
Sonderbericht, und wird zu Änderungen der Konvention nur angehört. Die
nationalen Parlamente müssen die Kontrolle über die Vertreter des
Verwaltungsrats ausüben.
Hier wird die Gefahr gesehen, daß die
nationalen Parlamente sich zu sehr auf das europäische Parlament
verlassen (König/Haratsch, Europarecht, Rn. 673), mit dem Ergebnis
das es an einer wirksamen Kontrolle fehlt.
Der Europol-Direktor und die Innenminister der Länder verlangen
regelmäßig eine Erweiterung der Europol-Aufgaben um selbständige operative
Befugnisse (Siehe Krempl in Schulzki-Haddouti, Vom Ende der Anonymität,
S. 35), was angesichts der Defizite in der Kontrolle bedenklich ist.
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