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Mit europäischem Parlament wird die von den Bürgern der EU-Länder gewählte Volksvertretung auf Ebene der europäischen Union (EU) bezeichnet. Im Gegensatz zur den nationalen Parlamenten ist das europäische Parlament allerdings nicht der souveräne Gesetzgeber (= Legislative) der EU, sondern am Rechtsetzungsverfahren der EU nur beteiligt. Der Umfang der Beteiligungsrechte variiert dabei je nach Rechtsetzungsakt.
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