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Ethik
(recht.philosophie)
    

Mit Ethik (von griech. εθος = ethos =Sitte) wird die Lehre vom sittlichen Verhalten bezeichnet.

Die Ethik ist ein zweiter Normkreis neben dem Recht, dessen Regeln sich aus dem Zusammenleben entwickelt haben und nicht mit Hilfe des Staates durchgesetzt werden können. Die Normen der Ethik wirken mittels gesellschaftlichem Druck, z.B. durch Ächtung des Betroffenen.

Allerdings gibt es weite Bereiche in denen sich Ethik und Recht decken. So sind z.B. Diebstahl und Mord sowohl ethisch geächtet als auch rechtlich verboten. Lügen dagegen ist verwerflich, aber rechtlich nur in bestimmten Fällen (z.B. beim Betrug) verboten.

Problematisch ist der umgekehrte Fall, in dem einem rechtlichen Verbot keine entsprechende ethische Norm entspricht. Ist z.B. Steuerhinterziehung ethisch nicht geächtet, ist es für den Staat schwierig ein entsprechendes Verbot durchzusetzen (siehe auch unter Kavaliersdelikt). Dies kann dann aber z.B. durch hohen Verfolgungsdruck gelingen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Straftheorien * Unwerturteil