|
Von ertrotzter Kontinuität spricht man im Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn ein Elternteil das Kind nach der Trennung gegen den Willen des anderen mitnimmt und sich in einem dann folgenden Sorgerechtsverfahren auf die Kontinuität des Kindesaufenthaltes seit Trennung beruft.
"Nimmt indes ein Elternteil anlässlich der Trennung ein gemeinsames Kind eigenmächtig mit, so ist häufig zweifelhaft, ob die spontane Herausnahme des Kindes aus seinem bisherigen Lebenskreis in eine neue Umgebung seinem Wohl dient. Es wird vielfach wahrscheinlicher sein, dass gerade in der ersten Phase der räumlichen Trennung der Eltern das Kind besser in seiner alten Umgebung aufgehoben ist, jedenfalls dann, wenn der in der elterlichen Wohnung verbliebene Elternteil die Betreuung des Kindes selbst übernehmen will und dazu in der Lage ist (...)" (BVerfG Beschl. v. 27.06.2008 Az. 1 BvR 1265/08).
Werbung:
| |