Von Ergiebigkeit eines Beweismittels spricht man, bei der Frage, ob das Beweismittel das Beweisthema aus Sicht des Beweisführers bestätigt (positive Ergiebigkeit) oder widerlegt (negative Ergiebigkeit) oder überhaupt nichts zum Beweisthema beiträgt (unergiebiges Beweismittel).
Siehe auch unter Beweiswürdigung.
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