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An die Klägerstation ist das Ergebnis der Sachstation mit einem zusammenfassenden Ergebnis anzuschliessen:
Im Ergebnis kann festgestellt werden: Hat Beklagte einen Schaden aus der Nichtlieferung iHv 3000,- Euro, dann kann er in dieser aufrechnen, und die Forderung des Klägers erlischt vollständig
oder
Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass Beklagtenvorbringen gegenüber sämtlichen Anspruchsgrundlagen nicht erheblich ist. Die Klage ist daher begründet.
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