UrkundenrollenNr. ...
Verhandelt zu Frankfurt/Oder vor dem Notar in N am ..... Es erschienen:
1) Frau E, geb. am 10.10.1930 wohnhaft in ... ausgewiesen durch - im Folgenden - Beteiligte zu 1 -
2) Frau B. geb am 10.10.1980 wohnhaft in ... ausgewiesen durch - Im Folgenden - Beteiligte zu 2 -
Die Frage nach einer Vorbefassung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 7 BGB verneinten die Beteiligten. Im persönlichen Gespräch konnte sich der Notar von der Geschäftsfähigkeit beider Beteiligten.
Ein Zuziehung von Zeugen nach § 29 BeurkG wünschen die Beteiligten nicht.
Die Beteiligten erklärten sodann wir schließen folgenden Erbvertrag:
1. Die Beteiligte zu 1 ist Eigentümerin eines Wohnhauses in S Grundbuchblatt .... Sie ist unverheiratet und hat keine Kinder. Auch Ihre Eltern und Geschwister sind bereits verstorben. Es lebt nur noch ein Neffe ihre Bruders. Es ist der Wunsch der Beteiligten zu 1 ihren Lebensabend in vorgenannter Immobilie zu beschließen.
Die Beteiligte zu 2), die halbtags tätig ist, verpflichtet sich die Beteiligte zu 1) im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit zu pflegen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Beteiligte zu 1) gegenüber der Beteiligten zu 2).
- ihr Kost und Logis sowie ein Taschengeld i.H.v. 500,- Euro monatlich zu gewähren.
- ihr das Haus in S Grundbuchblatt ..., sowie ihr Aktiendepot bei der B-Bank zu vermachen.
Für den Fall, dass die Beteiligte zu 2) ... steht der Beteiligten zu 1) ein Rücktrittsrecht zu . Der Rücktritt kann nur in notarieller Form durch Erklärung gegenüber dem anderen Vertragsschließenden erfolgen (§ 2296 Abs. 2 BGB).
[ggf.] Rechtswahl. [Erhöht gemäß § 104 GnotKG den Streitwert um 30 % ]
Dieser Vertrag soll/soll nicht beim Amtsgericht ... in Verwahrung gegeben werden.
Die Kosten des Vertrages trägt die Beteiligte zu 1).