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Erbrecht/Gesellschaftsrecht
(recht.notar)
    

GbrGbR wird aufgelöst und Erben (ggf. als Gesamthand) werden Mitglied der Liquidationsgesellschaft.
OHGToter Gesellschafter scheidet aus, Erben rücken nicht nach!
KGErben rücken im Wege der Singularsukzession entsprechend in selbständige Gesellschaftsanteile
GmbH/AGDer Anteil fällt in der Erbmasse.

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