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Erbenhaftung
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Mit Erbenhaftung wird die Haftung des/der Erben für die Nachlassverbindlichkeiten bezeichnet. Für weiteres, wie die Möglichkeit zur Beschränkung der Haftung, siehe dort.

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Auf diesen Artikel verweisen: pro viribus herediatis