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Erbbaurechtsvertrag
(recht.notar.grundstuecksrecht)
    

Inhalt
             1. Schuldrechtliche Bestellung
             2. Dingliche Erklärungen

Mit Erbbaurechtsvertrag wird die Zusammfenfassung von Grundgeschäft und dinglicher Bestellung zur Errichtung eines Erbbaurechtes bezeichnet.

  1. Grundbuchstand
  2. 1. Schuldrechtliche Bestellung

    Die Eigentümer bestellen hiermit für (...) ein Erbbaurecht an dem in I bezeichneten Grundstück ein Erbbaurecht im Sinn des Erbaubgesetzes mit folgendem dinglichen Inhalt:

    (...)
    1. Berechtigung/Verpflichtung zu Errichtung von Bauwerken
    2. Unterhaltungsverpflichtung
    3. Besichtigungsrecht
    4. Versicherungsverpflichtung
    5. Dauer des Erbbaurechts
    6. Beendigung des Erbbaurechts/Entschädigungspflicht
    7. Lastentragung, Erschließungskosten
    8. Zustimmungserfordernis des Grundstückseigentümers
    9. Heimfall ohne Vergütung
    10. Ankaufsrecht
  3. Erbbauzins ggf. mit Anpassungsregeln
  4. Erbbaureallast zur Absicherung
  5. Zwangsvollstreckungsunterwerfung
  6. Haftung des Erbbauberechtigten
  7. Haftung des Eigentümers
  8. Besitzübergang
  9. Gegenseitiges Vorkaufsrecht
  10. Rechtsnachfolge
  11. Grundbuchanträge, Hinweis:

    Das Erbbaurecht wird in Abteilung II eingetragen und muss zwingend den 1. Rang haben.
  12. 2. Dingliche Erklärungen

    Die Beteligten sind sich einig, dass vorgenanntes Erbbaurecht Entstehen soll. Sie bewilligen und beantragen die Eintragung des Erbbaurechts an Rangstelle eins des Grundbuchs des unter I bezeichneten Grundstücks, mit den unter ... genannten Bedingungen

    Die Beteiligten beantragen weiterhin die Eintragung des Erbbauzinses in das anzulegende Grundbuch, sowie im Rang danach das Vorkaufsrecht für den jeweiligen Eigentümer.

    Die Beteiligten beantragen und bewilligen im Erbaugrundbuch einzutragen eine Erbauzinsreallast iHV zugunsten der Beteiligten zu 1) gemäß ...

  13. Belastungsvollmacht
  14. Vormerkung
  15. Koste/Ausfertigung der Urkunde/Ermächtigung des Notars
  16. Belehrungen

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