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Entmündigung
(recht.zivil.)
    

Früher war Entmündigung die Bezeichnung für das Verfahren mit welchem die Geschäftsfähigkeit des Betroffen beschränkt oder aufgehoben wurde. Die Entmündigung ist seit 1.1.1992 durch die Betreuung ersetzt worden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Vormund/Vormundschaft