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= Im gemeinen Recht die Regel, dass der Tod eines Menschen innerhalb eines Jahres und eines Tages nach einer Handlung eingetreten sein musste, damit er dieser Handlung noch zugerechnet werden konnte. Trat der Tod später ein, konnte er nicht mehr der Handlung zugerechnet werden und eine Bestrafung wegen Totschlags oder Mord war nicht möglich.
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