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= Wertminderung an einer unbeweglichen Sache durch einen beschränkt berechtigten Eigentümer durch die dem Anwärter auf das Eigentum ein Schadensersatzanspruch entsteht. Das deutsche Recht kennt keine direkte Entsprechung. Ein vergleichbarer Anspruch entsteht aber dem Nacherben, wenn ein Vorerbe das geerbte Haus verfallen läßt.
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