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Emittent/Emmission/emittieren
(recht.allgemein.wirtschaft und recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier)
    

Mit Emittent wird ein Unternehmen bezeichnet, das seine Anteilsscheine über die Börse zum Verkauf anbietet (= ausgibt/emittiert). Die Ausgabe der Anteilsscheine wird daher auch als Emission bezeichnet. Ein Emission wird in der Regel über mehrere Banken (ein sog. Banken-Konsortium) abgewickelt.

Beispiel: Bei der B. AG waren bisher alle Anteile (= Aktien) in der Hand der Gründerfamilie. Um die Kapitalbasis für den internationalen Wettbewerb zu vergrößern beschliesst die Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung und einen entsprechenden Verkauf von Aktien über die Börse. Dazu wird ein Konsortium aus drei Banken beauftragt, dass diese Emission von Aktien der B. AG, die hier der Emittent ist, abwickelt.

Davon zu unterscheiden sind die als Emissionen bezeichneten Schadstoffausstöße von Anlagen (Industrienanlagen, Kraftfahrzeuge etc.).

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Auf diesen Artikel verweisen: Börsenrat * Aktiengesellschaft (AG) * Gewinnwarnung