|
Mit Embryonenschutzgesetz wird ein Bundesgesetz bezeichnet, das die künstliche Fortpflanzung und den Umgang mit Embryonen regelt bzw. einschränkt. Das ESchG enthält z.B. in § 2 ein Verbot des Verkaufs und Erwerbs von Embryonen, in § 6 ein Klonverbot und in § 3 ein Verbot der Geschlechtswahl bei künstlicher Befruchtung.
Werbung:
| |