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Elternvereinbarung
(recht.zivil.materiell.familie.sorge)
    

Mit Elternvereinbarung wird eine Vereinbarung zwischen zwei (getrennt lebenden) Elternteilen über Sorgerechtsfragen bezeichnet. Diese Vereinbarungen sind aber nicht bindenden und können von jedem Elternteil frei widerrufen werden (Vgl. Schnitzler Familienrecht § 13 Rn. 364).

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