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Mit eisernem Dreieck wird die durch bilaterale Freundschafts- und Beistandsverträge bekräftige Beziehung zwischen der DDR, Polen und der Tschechoslowakei bezeichnet. Das von der DDR forcierte eiserne Dreieck war gemeinsam mit der Ulbricht-Doktrin eine der Folgen, die die Aufnahme von diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundeserpublik und Rumänien im Jahr 1967 trotz der Hallstein-Doktrin hatte.
(Siehe Schöllgen, Außenpolitik, S. 88)
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