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Einzelvollmacht/Generalvollmacht
(recht.zivil.materiell)
    

Die Einzelvollmacht berechtigt den Bevollmächtigten für einen bestimmten Einzelfall, die Generalvollmacht zum Abschluss aller rechtlich möglichen Geschäfte.

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Auf diesen Artikel verweisen: Sorgevollmacht