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Einheitsstrafenprinzip/Differenzierungsprinzip
(recht.straf.at.konkurrenzen)
    

Vom Einheitsstrafenprinzip spricht man, wenn bei Erfüllung mehrer selbständiger Tatbestände durch einen Täter unabhängig von der Frage Handlungseinheit oder Handlungsmehrheit auf eine einheitliche Strafe erkannt wird. Das Einheitsstrafenprinzip gilt im Jugendstrafrecht. Das Erwachsenenstrafrecht folgt dem Differenzierungsprinzip, dass zwischen Taten die Handlungseinheit und solchen die in Tatmehrheit begangen wurden unterscheidet.

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