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Mit Eigentumsschutz bezeichnet man die Normen, die dem Eigentümer eine Art. 14 GG entsprechende freie Benutzung der Sache gewähren sollen.
Folgende Normen regeln den Eigentumsschutz:
- Gegenüber dem Gesetzgeber: Art. 14 GG, siehe unter Eigentumsfreiheit
- Gegenüber der Verwaltung, § 42 VwGO
- Gegenüber Privaten
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