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"Die Umsetzung der Verordnung hat u. a. zur Folge, dass eine qualifizierte elektronische Signatur, die von einer Bürgerin oder einem Bürger eines EU-Mitgliedstaats erstellt wird, in allen Mitgliedstaaten die gleiche Rechtswirkung entfaltet, wie eine handschriftliche Unterschrift in dem betreffenden Staat.
Erstmalig ist also eine europaweite grenzüberschreitende elektronische Kommunikation in rechtsverbindlicher Form möglich. "(https://www.personalausweisportal.de/DE/Wirtschaft/eidas_konforme_Fernsignatur/eidas_konforme_fernsignatur_node.html)
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Stand 08.09.18
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