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Ehe, Aufhebung
(recht.zivil.materiell.ehe)
    

Eine Ehe kann aufgehoben werden wenn:

Folgen der Aufhebung ist, eine Auflösung ex nunc. Gemäß § 1318 BGB bestimmen sich die Folgen der Aufhebung nur soweit in § 1318 bestimmt nach den Folgen der Scheidung.

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