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Ebenbürtigkeit
(recht.geschichte.ma)
    

Im Mittelalter sprach man von Ebenbürtigkeit bei rechtlicher Gleichstellung zweier Menschen aufgrund der Gleichheit ihres Geburtstandes. In moderne Rechtsstaaten gilt die der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, der nur in beschränkten Fällen mit sachlicher Begründung durchbrochen werden darf.

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