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ebay, Identitätsklau
(it.recht.onlineauktionen)
    

Von Identitätsklaus spricht man bei eBay, wenn jemand ohne Wissen eines Dritten mit dessen Namen und Daten einen Account bei eBay einrichtet, um ihn für seine meist unlauteren Zwecke zu nutzen.

Das AG Potsdam hat mit Urteil vom 3.12.2004 (AZ. 22 C 225/04) entschieden, dass eBay verpflichtet ist, beim Vorliegen von Hinweisen auf das Vorliegen eines Identitätsklaus, den weiteren Zugriff auf den betroffenen Account zu verhindern.

Das LG Bonn hat mit Urteil vom 19.12.2003 (2 O 472/03) entschieden, dass "für die passwortgeschützte Teilnahme an einer Internetauktion (...) weder eine tatsächliche Vermutung für die Identität von Teilnehmer und Inhaber des Mitgliednamens noch eine Anscheinsvollmacht für ein Handeln unter fremdem Mitgliedsnamen (besteht). Dies gilt auch in dem Fall, das ein haushaltsangehöriges, minderjähriges Kind des Inhabers des Mitgliednamens unbefugt dessen Passwort sich verschafft und zur Teilnahme an der Auktion unter dessen Mitgliedsnamen verwendet." (amtl. Leitsatz)

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