Ebay ist ein Online-Auktionshaus. Es bietet Privaten und Gewerblichen die Möglichkeit Waren über Online-Versteigerungen zu verkaufen und zu
kaufen.
Zu diesem Zweck erstellt der Verkäufer bei eBay ein Angebot, in dem
er unter seinem Pseudonym Artikelbezeichung, Beschreibung, Startpreis und Laufzeit angibt.
Während der Laufzeit kann dieses Angebot über das Internet abgerufen
und darauf geboten werden. Um zu bieten muß der Bieter unter
seinem Pseudonym einen Betrag über dem Startpreis bzw. dem letzten
Höchstgebot eingeben. Wer zum Zeitpunkt des automatischen Ablaufs
das Höchstgebot hält wird nach eBay-Terminilogie Käufer.
Dem Käufer und dem Verkäufer werden dann von eBay automatisch die
Daten (Name, Anschrift, eMail-Adresse) des jeweils anderen mitgeteilt.
Nach den AGB
von eBay ist damit ein Vertrag zwischen den beiden zustande gekommen. Siehe zu den rechtlichen Aspekten im Detail unter Onlineauktionen.
Gleichzeitig wird dem Verkäufer auf seinem eBay-Konto ein bestimmter
Prozentsatz für die ebay-Provision belastet.
Die Abwicklung des Kaufs (Versendung der Ware, Entrichtung des
Kaufpreises) regeln Verkäufer und Käufer unter sich.
Werbung:
|