Von einer volldynamischen Rente spricht man, wenn die Rente sowohl in der Anwartschaftsphase (Anwartschaftsdynamik) als auch in der Leistungsphase (Leistungsdynamik) dynamisch ist, d.h. sich an die Teuerungsrate anpasst.
Teildynamisch ist eine Rente die entweder im Anwartschafts- oder im Leistungsteil dynamisch ist. Z.B. gilt die Zusatzversorgung des Bundes und der Länder (VBL) als nur im Leistungsteil dynamisch.
Soweit im Versorgungsausgleich Anwartschaftsrecht intern ausgeglichen werden, spielt die Frage der Angleichung von Anwartschaften keine Rolle mehr.
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