logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Duldungsklage
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Von einer Duldungsklage spricht man bei einer zivilrechtlichen Klage mit der ein Recht durchgesetzt wird, dass auf Seiten des Beklagten das Hinnehmen einer Handlung erfordert. Mit einer Duldungsklage kann z.B. ein Wegnahmerecht durchgesetzt werden,

Beispielantrag: Die Beklage zu verurteilen die Wegnahme der blauen Porzellanfliesen aus dem kleinen Badezimmer zu dulden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise