Mit Dominanzentscheidung wird die Entscheidung eines Polizeibeamten bezeichnet, ob er in einer konkreten Situation hauptsächlich zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung tätig werden will.
Eine solche Entscheidung ist in einer Gemengelage aus Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bei sog. doppelt funktionalen Maßnahmen notwendig. In der Regel wird der Beamte sie konkludent treffen.
Beispiel: Während einer Spontandemonstrationen kommt es auf einer Autobahn zu Straßenblockaden. Die Polizei entscheidet sich für die Ingewahrsamnahme der Blockierer und muss daher entscheiden, ob diese zu Zwecken der Gefahrenabwehr oder Sicherung der Strafverfolgung durchgeführt werden soll.
Von der Dominanzentscheidung hängt das anwendbare Recht (Gefahrenabwehrrecht oder Strafverfolgungsrecht, StPO) ab.
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