Ein Diplomat ist ein von seinem Heimatstaat in einen fremden Staat (sog. Empfangsstaat) gesandter Beamter, der dort seinen Heimatstaat auf Regierungsebene völkerrechtlich vertritt. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. die Verhandlung mit der Regierung des Empfangsstaates und die Betreuung der dort lebenden Staatsangehörigen seines Heimatstaats.
Das Recht der Diplomaten ist im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom
18.4.1963 geregelt.
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