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Von einer vorläufigen Dienstenthebung spricht man, wenn ein Beamter aufgrund
eines gegen laufenden Disziplinarverfahrens vorläufig seiner Ämter enthoben wird.
Im Laufe des Disziplinarfverfahrens wird dann entschieden, ob es zu einer
Dienstentlassung kommt. Andernfalls kann der Beamte
in den Dienst zurückkehren.
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