logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Denunziation
(recht.straf.bt)
    

Von Denunziation spricht man abwertend bei der Anzeige einer Straftat gegenüber einer Behörde. Soweit es sich dabei um eine falsche Verdächtigung handelt, ist die Denunziation gemäß § 164 StGB strafbar.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise