|
Mit de minimis non curat lex wird der Grundsatz des römischen Rechts bezeichnet, dass das Recht sich nicht mit Kleinigkeiten befasst. Dieser Grundsatz gilt im deutschen Rechtssystem nicht. Bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs kann ein Kläger auch Minimalforderungen einklagen oder auf der Beseitigung minimaler Fehler bestehen.
Werbung:
| |