Mit Dauerverwaltungsakt wird ein Verwaltungsakt (VA) bezeichnet, der ein auf Dauer angelegtes Rechtsverhältnis zum Entstehen bringt. Hier gelten Besonderheiten bei der Frage, ob nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage Folgen für die Rechtmäßigkeit des VA haben.
Ist beim einfachen Verwaltungsakt grundsätzlich nur die zum Zeitpunkt des Erlasses bekannte Sach- und Rechtslage für die Beurteilung relevant, kommt es beim Dauerverwaltungsakt auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an.
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