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Mit Datowechsel wird ein Wechsel bezeichnet, der nach Ablauf einer bestimmten Zeitfrist nach Ausstellung fällig wird. D.h. im Gegensatz zum üblichen Tagwechsel, ist nicht ein festes Fälligkeitsdatum genannt.
Beispiel Datowechsel: (Fällig) "drei Monate a dato." D.h. drei Monate nach Ausstellung.
Beispiel Tagwechsel: (Fällig) "
3.12.2013".
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