Im Sinn von § 268 StGB (Fälschung technischer Aufzeichnungen)
Daten sind "codierte, auf einem Datenträger fixierte Informationen über
eine außerhalb des verwendeten Zeichensystems befindliche Wirklichkeit"
(Haft, NStZ 87, 8).
Im Sinn von § 202a StGB (Ausspähen von Daten)
Daten im Sinne des 202a StGB sind nur solche Daten (siehe Definition
zuvor), die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar
wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Im Sinn von § 263a StGB (Computerbetrug)
Kodierte Informationen in einer Darstellungsform die eine automatische
Verarbeitung zulässt.
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