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commodum ex re
(recht.allgemein.latein und recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit commodum ex re, wir das als Ersatz für eine Sache (lat. re) erhaltene bezeichnet .

Beispiel: Die Leistung der Versicherung nach Zerstörung einer Sache durch Brand

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Auf diesen Artikel verweisen: commodum, stellvertretendes