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commodum ex negotiatione
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit commodum ex negotiatione (lat.) wird das Surrogat bezeichnet, das ein Schuldner aufgrund eines Rechtsgeschäfts für eine Sache erhält, bezüglich der er von einer Herausgabepflicht frei geworden ist.

Beispiel: B ist dem A zur Herausgabe eines bestimmten gebrauchten Pkw (Wert 500,- &eur;) verpflichtet. B gibt den Pkw aber nicht heraus sondern verkauft ihn an C für 800,- &eur; Die 800,- sind hier das commodum ex negotiatione, die gemäß § 285 BGB an die Stelle des Pkw treten und daher herauszugeben sind.

Für Weiteres siehe unter Surrogation.

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Auf diesen Artikel verweisen: commodum, stellvertretendes