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Chantage
(recht.straf.bt)
    

Mit Chantage (franz. Erpressung) wird die Erpressung eine Schweigegeldes bezeichnet.

Beispiel: A hat den B bei einem Seitensprung beobachet, nun verlangt er von ihm 5.000,- da er es andernfalls seiner Frau erzählen will.

Es stellt sich das Problem, der Abwehr einer Chantage durch eigene rechtswidrige Maßnahmen des Opfers, da ein Einschalten der Polizei zur Offenlegung des Geheimnisses und damit zu dem Erfolg führen würde, denn das Opfer eigentlich vermeiden will (Ausführlich dazu: Eggert, NStZ 2001, 225).

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