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Caroline (EGMR)
(recht.zivil.materiell.sonder.urheber)
    

Mit Caroline wird kurz der Fall Caroline von Hannover (früher von Monaco) gegen verschiedene deutsche Boulevardzeitungen bezeichnet.

Die Klägerin hatte sich gerichtlich gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen aus ihrem Alltag gewehrt. Die deutschen Gerichte sahen bei einem Teil der umstrittenen Aufnahmen (Caroline v. Hannover beim Pferdesport, im Skiurlaub usw.) die Veröffentlichung durch § 23 KunstUrhG [jurisLink] gedeckt, der die zustimmungsfreie Veröffentlichung bei Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte zulässt.

Der EGMR hat auf eine Beschwerde von Caroline v. Hannover hin entschieden, dass Art. 8 EMRK das Privatleben auch dann schützt, wenn die Wechselbeziehungen in den öffentlichen Raum reichen. Die Veröffentlichung von Bildern ist nur dann zulässig, wenn die Bilder zu einer öffentlichen Diskussion über eine Frage allgemeinen Interesses beitragen und Personen des politischen Lebens betreffen.

Die Bilder aus dem Privatleben von Caroline v. Hannover gengüten diesen Anforderungen nicht, und durften daher nicht veröffentlicht werden.

* Die mit jurisLink gekennzeichneten Links sind externe Links und verweisen auf Inhalte der Juris GmbH.

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